Gemeinsam mehr ermöglichen
Wie ihr einen Förderverein für eure Kita, Schule oder OGaTa gründet und worauf es dabei ankommt.
Die finanziellen Spielräume vieler Kitas, Schulen und Ganztagsangebote sind begrenzt. Steigende Kosten, knappe öffentliche Haushalte und zunehmender Spardruck auf kommunaler Ebene können dazu führen, dass für zusätzliche Projekte und besondere Angebote immer weniger Mittel zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig gibt es viele Ideen, die den Alltag von Kindern bereichern könnten: ein naturnah gestaltetes Außengelände, zusätzliche Bücher, kreative Projekte, gemeinsame Ausflüge, barrierefreie Spielmöglichkeiten oder besondere Bildungsangebote.
Ein Förderverein kann helfen, solche Ideen Wirklichkeit werden zu lassen.
Er bringt Menschen zusammen, sammelt Spenden, organisiert Unterstützung und schafft zusätzliche Möglichkeiten für Kinder, Familien und Einrichtungen.
Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Ein Förderverein soll öffentliche Verantwortung nicht ersetzen. Die angemessene Finanzierung von Bildung, Betreuung, Inklusion und Kinderschutz bleibt Aufgabe der jeweils zuständigen Stellen und Träger.
Ein Förderverein kann ergänzen, bereichern und neue Möglichkeiten eröffnen. Er sollte aber nicht dauerhaft finanzieren müssen, was für einen verlässlichen Betrieb ohnehin notwendig ist.
Wer einen Förderverein gründen möchte, steht zunächst vor einigen organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Fragen. Die folgenden 15 Schritte helfen euch dabei, den Überblick zu behalten.
Eine Gründungsgruppe zusammenstellen
Am Anfang steht eine gemeinsame Idee – und eine Gruppe von Menschen, die sie verwirklichen möchte.
Für die Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister braucht ihr grundsätzlich mindestens sieben Mitglieder. Das können beispielsweise Eltern, Großeltern, ehemalige Eltern, Angehörige oder andere Menschen sein, denen die Einrichtung und die Entwicklung der Kinder am Herzen liegen.
Sprecht frühzeitig darüber, wer sich vorstellen kann, im Vorstand Verantwortung zu übernehmen, und welche Aufgaben andere Mitglieder übernehmen möchten.
Nicht alle müssen gleich viel Zeit mitbringen. Auch kleinere Beiträge, besondere Fähigkeiten oder Kontakte können wertvoll sein.
Entscheidend ist, dass die Verantwortung möglichst nicht dauerhaft auf wenigen Schultern liegt.
Ziele, Förderzweck und Mitgliedschaften klären
Bevor ihr eine Satzung erstellt, solltet ihr gemeinsam überlegen, was euer Förderverein erreichen möchte.
Soll er ausschließlich eine bestimmte Kita, Schule oder OGaTa unterstützen? Möchtet ihr auch Projekte mit anderen Einrichtungen ermöglichen? Sollen Familienangebote oder gemeinsame Aktivitäten im Stadtteil dazugehören?
Je klarer ihr eure Ziele beschreibt, desto leichter lassen sich spätere Entscheidungen treffen.
Überlegt außerdem, welche Formen der Mitgliedschaft sinnvoll sind. Neben regulären Mitgliedschaften könnt ihr beispielsweise Fördermitgliedschaften vorsehen.
Auch Mitgliedsbeiträge, Ermäßigungen und die Möglichkeit zusätzlicher freiwilliger Unterstützung sollten frühzeitig besprochen werden.
Achtet darauf, dass eine Mitgliedschaft möglichst vielen Menschen offensteht. Wer wenig Geld zur Verfügung hat, sollte deshalb nicht grundsätzlich von der Mitwirkung ausgeschlossen sein.
Die Zusammenarbeit mit Einrichtung und Träger abstimmen
Ein Förderverein ist eine eigenständige Organisation. Er ist nicht automatisch Teil der Kita, Schule oder OGaTa, die er unterstützt.
Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig mit der Einrichtungsleitung und dem zuständigen Träger ins Gespräch zu kommen.
Klärt gemeinsam, welche Formen der Unterstützung erwünscht und möglich sind und wie Entscheidungen über Förderprojekte getroffen werden.
Ein Beispiel: Der Förderverein möchte ein neues Spielgerät finanzieren. Vor dem Kauf sollte feststehen, ob die Einrichtung das Gerät überhaupt aufstellen kann, wer Eigentümer wird und wer für Wartung, Sicherheit und spätere Kosten verantwortlich ist.
Auch bei Ausflügen, Veranstaltungen oder zusätzlichen Angeboten sollten die jeweiligen Zuständigkeiten geklärt sein.
Wichtig: Die pädagogische Verantwortung der Einrichtung und die Verantwortung des Fördervereins dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Ein Förderverein kann Projekte ermöglichen, übernimmt damit aber nicht automatisch die Leitung oder Verantwortung für deren Durchführung.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit braucht klare Absprachen und gegenseitigen Respekt.
Die Gemeinnützigkeit vorbereiten
Viele Fördervereine möchten als gemeinnützig anerkannt werden.
Gemeinnützigkeit bedeutet, dass ein Verein steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, die der Allgemeinheit dienen. Dazu gehören beispielsweise die Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung und Bildung.
Die Anerkennung kann steuerliche Vorteile ermöglichen. Außerdem dürfen entsprechend berechtigte Vereine für steuerbegünstigte Zuwendungen Spendenbescheinigungen ausstellen.
Gemeinnützigkeit entsteht aber nicht automatisch durch die Vereinsgründung oder die Eintragung ins Vereinsregister. Sie wird steuerlich durch das Finanzamt beurteilt.
Dabei kommt es sowohl auf die Satzung als auch auf die tatsächliche Arbeit des Vereins an.
Besonders wichtig ist für Fördervereine die Frage, wie die gesammelten Mittel verwendet werden. Wenn der Verein Gelder oder Sachmittel an eine Einrichtung beziehungsweise deren Träger weitergeben möchte, müssen Satzungszweck, Empfänger und Mittelverwendung zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben passen.
Nicht jede Zahlung ist allein deshalb steuerbegünstigt, weil sie einer Kita oder Schule zugutekommt.
Unser Praxistipp: Reicht euren Satzungsentwurf möglichst schon vor der Gründungsversammlung beim zuständigen Finanzamt zur Vorabprüfung ein.
Erfahrungsgemäß beantworten Finanzämter solche Anfragen häufig unkompliziert, hilfsbereit und innerhalb überschaubarer Zeit. Das ist zwar nicht garantiert, kann euch aber spätere Satzungsänderungen und zusätzlichen Aufwand ersparen.
Eine passende Satzung erstellen und prüfen lassen
Die Satzung ist die verbindliche Grundlage eures Vereins.
Sie regelt unter anderem den Vereinszweck, die Mitgliedschaft, die Aufgaben und Vertretung des Vorstands, die Mitgliederversammlung und die Verwendung des Vereinsvermögens.
Orientiert euch an den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs und an der amtlichen Mustersatzung zur Abgabenordnung.
Die steuerliche Mustersatzung enthält wichtige Vorgaben für die Gemeinnützigkeit. Sie ist allerdings keine vollständige Vereinssatzung.
Denkt auch an praktische Fragen:
- Wie viele Vorstandsmitglieder soll es geben und wer darf den Verein vertreten?
- Was geschieht, wenn ein Vorstandsmitglied ausscheidet?
- Wie werden Mitgliederversammlungen einberufen und Beschlüsse gefasst?
- Sollen digitale oder hybride Mitgliederversammlungen möglich sein?
- Wie werden Mitgliedsbeiträge festgelegt?
- Soll eine Kassenprüfung vorgesehen werden?
Eine Kassenprüfung ist nicht für jeden eingetragenen Verein gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann aber durch die Satzung geregelt werden und schafft zusätzliche Transparenz.
Eine gute Satzung sollte verständlich sein und zum geplanten Verein passen.
Bei Bedarf kann es sinnvoll sein, den Entwurf zusätzlich mit einer Notarin, einem Notar oder einer fachkundigen Beratungsstelle zu besprechen. Eine gesonderte notarielle Beratung vor der Gründung ist jedoch nicht generell vorgeschrieben.
Die Gründungsversammlung durchführen
Jetzt wird aus der gemeinsamen Idee ein Verein.
Bei der Gründungsversammlung beschließen die Gründungsmitglieder die Satzung und wählen den Vorstand entsprechend den vorgesehenen Regelungen.
Die wesentlichen Beschlüsse und Wahlergebnisse werden in einem Gründungsprotokoll festgehalten.
Für die spätere Eintragung muss die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben sein und das Datum ihrer Errichtung enthalten.
Bereitet die Versammlung sorgfältig vor. Dazu gehören insbesondere ein abgestimmter Satzungsentwurf, eine Tagesordnung und Menschen, die bereit sind, Vorstandsaufgaben zu übernehmen.
Klärt außerdem, wer künftig für Mitgliederverwaltung, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen zuständig sein soll.
Nicht jede Aufgabe muss ein eigenes Vorstandsamt sein. Vieles lässt sich auf weitere engagierte Mitglieder verteilen.
Den Verein ins Vereinsregister eintragen lassen
Nach der Gründungsversammlung meldet der vertretungsberechtigte Vorstand den Verein zur Eintragung beim zuständigen Vereinsregister an.
Die Unterschriften unter der Anmeldung müssen notariell beglaubigt werden. Die Notarin oder der Notar übermittelt die erforderlichen Unterlagen an das Registergericht.
Mit der Eintragung erhält der Verein seine Rechtsfähigkeit und darf den Zusatz e. V. führen.
Bis zur Eintragung solltet ihr bei Verträgen und finanziellen Verpflichtungen besonders sorgfältig vorgehen, da persönliche Haftungsfragen entstehen können.
Plant auch die Gründungskosten ein. Je nach Verfahren können Notar- und Registerkosten anfallen. Für bestimmte gemeinnützige Vereine kommen Gebührenvergünstigungen oder -befreiungen in Betracht.
Den Verein beim Finanzamt anmelden
Ein neu gegründeter Förderverein muss auch steuerlich erfasst werden.
Dazu dient der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Vereine, der elektronisch über ELSTER übermittelt werden kann.
Das Finanzamt prüft die Angaben, vergibt eine Steuernummer und entscheidet im entsprechenden Verfahren über die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit.
Denkt frühzeitig an den ELSTER-Zugang.
Wenn noch kein geeigneter Zugang vorhanden ist, kann zunächst eine Registrierung erforderlich sein. Je nach Registrierungsverfahren werden Aktivierungsdaten per E-Mail und zusätzlich per Post versandt.
Diese Wartezeit solltet ihr einplanen, damit sich die steuerliche Erfassung nicht unnötig verzögert.
Die Gemeinnützigkeit ist übrigens keine einmalige Angelegenheit. Das Finanzamt prüft später auch, ob der Verein tatsächlich entsprechend seinen steuerbegünstigten Zwecken arbeitet.
Deshalb sind eine ordnungsgemäße Buchführung und nachvollziehbare Entscheidungen von Anfang an wichtig.
Vereinskonto, Finanzen und Spendenverwaltung organisieren
Ein eigenes Vereinskonto erleichtert die transparente Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Ausgaben.
Für die Kontoeröffnung verlangen Banken und Sparkassen häufig einen Vereinsregisterauszug beziehungsweise die Vereinsregisternummer, Angaben zur steuerlichen Erfassung und gegebenenfalls die Steuernummer.
Hinzu kommen üblicherweise die Satzung, Vertretungsnachweise und Identitätsnachweise der handelnden Personen.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kreditinstitut. Einige Banken bieten auch Konten für Vereine in Gründung an. Erkundigt euch deshalb möglichst frühzeitig nach den Voraussetzungen und Kosten.
Spenden auch digital ermöglichen
Für Veranstaltungen, Informationsstände oder Förderaktionen können mobile Kartenterminals interessant sein, beispielsweise Angebote von Sparkassen oder Zahlungsdienstleistern wie SumUp.
So können Menschen auch ohne Bargeld unterstützen.
Vergleicht dabei die Anschaffungs- und Nutzungskosten, Transaktionsgebühren und Vertragsbedingungen.
Digitale Spenden müssen ebenso nachvollziehbar verbucht werden wie Bargeldspenden oder Überweisungen.
Legt außerdem fest, wer Ausgaben freigeben darf, wie Belege aufbewahrt werden und wie ihr die Verwendung der Vereinsmittel dokumentiert.
Zuwendungsbestätigungen vorbereiten
Wenn euer Förderverein als gemeinnützig anerkannt ist und die erforderlichen steuerlichen Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr für begünstigte Spenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Verwendet dafür die jeweils gültigen amtlichen Muster der Finanzverwaltung. Für Geldspenden und Sachspenden gibt es unterschiedliche Vorlagen.
Bei Kleinbetragsspenden bis einschließlich 300 Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachter Spendennachweis ausreichen.
Achtet darauf, dass alle ausgestellten Zuwendungsbestätigungen korrekt ausgefüllt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Fehlerhafte Bescheinigungen können Haftungsfolgen für den Verein haben.
Spenden, Sponsoring und wirtschaftliche Tätigkeiten unterscheiden
Nicht jede Einnahme eines Fördervereins ist automatisch eine steuerbegünstigte Spende.
Eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung kann unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Spende sein.
Erhält ein Unternehmen dagegen beispielsweise eine vereinbarte Werbeleistung, kann es sich um Sponsoring handeln. Dafür gelten unter Umständen andere steuerliche Regelungen.
Auch der Verkauf von Speisen, Getränken oder anderen Waren bei Veranstaltungen kann steuerlich anders zu beurteilen sein als die Entgegennahme von Spenden.
Braucht der Förderverein ein Gewerbe oder die Kleinunternehmerregelung?
Nicht automatisch.
Die Entgegennahme von Mitgliedsbeiträgen und Spenden führt für sich genommen nicht zu einer Gewerbepflicht.
Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist und welche steuerlichen Folgen entstehen, hängt von der konkreten Tätigkeit ab.
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ist ebenfalls keine Voraussetzung für die Vereinsgründung. Sie kann bei bestimmten steuerpflichtigen Umsätzen relevant werden.
Auch Mitgliedsbeiträge sind nicht in jedem Fall steuerlich abziehbar.
Klären solltet ihr daher frühzeitig, welche Einnahmearten ihr plant und welche steuerlichen Pflichten damit verbunden sind.
Haftung, Versicherung und Datenschutz berücksichtigen
Auch ein kleiner Förderverein übernimmt Verantwortung.
Deshalb solltet ihr prüfen, welche Versicherungen für eure tatsächlichen Aktivitäten sinnvoll oder erforderlich sind. Dazu können beispielsweise eine Vereinshaftpflichtversicherung oder ergänzende Absicherungen für bestimmte Veranstaltungen gehören.
Der notwendige Versicherungsschutz hängt unter anderem davon ab, ob ihr ausschließlich Spenden sammelt oder selbst Veranstaltungen und Projekte organisiert.
Denkt außerdem an den Datenschutz.
Schon bei der Mitgliederverwaltung verarbeitet ihr personenbezogene Daten. Dazu gehören beispielsweise Namen, Anschriften, Kontaktdaten und Bankverbindungen.
Klärt, welche Daten ihr benötigt, wer darauf zugreifen darf, wie sie geschützt werden und wann sie gelöscht werden.
Wenn ihr Fotos von Veranstaltungen veröffentlichen möchtet, müsst ihr zusätzlich Persönlichkeitsrechte und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen beachten.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Aufnahmen von Kindern.
Ein kleiner Verein braucht nicht zwangsläufig komplizierte Verfahren. Er braucht aber nachvollziehbare und rechtmäßige Regelungen.
Kinderschutz und Verantwortung bei eigenen Angeboten klären
Für den Kinderschutz macht es einen Unterschied, ob ein Förderverein eine Veranstaltung finanziert oder selbst organisiert und durchführt.
Wenn beispielsweise die Kita einen Ausflug verantwortet und der Förderverein lediglich die Kosten übernimmt, ergeben sich andere Aufgaben als bei einem eigenständig durchgeführten Ausflug des Fördervereins.
Möchtet ihr selbst Workshops, Ausflüge, Feste oder andere Projekte mit Kindern und Jugendlichen anbieten, solltet ihr frühzeitig geeignete Schutzstrukturen entwickeln.
Prüft insbesondere:
- Welche Aufsichts- und Schutzpflichten ergeben sich aus dem geplanten Angebot?
- Für welche Tätigkeiten sind erweiterte Führungszeugnisse erforderlich?
- Welche Verhaltensregeln und Beschwerdemöglichkeiten braucht ihr?
- Wer ist bei Fragen oder Hinweisen zum Kinderschutz ansprechbar?
- Ist eine eigene qualifizierte Kinderschutzbeauftragte beziehungsweise ein eigener qualifizierter Kinderschutzbeauftragter sinnvoll oder erforderlich?
Ein erweitertes Führungszeugnis ist nicht pauschal für jedes Vereinsmitglied vorgeschrieben. Die Anforderungen hängen unter anderem von Tätigkeit, Kontaktintensität und geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen ab.
Auch eine eigene Kinderschutzbeauftragtenstelle ist nicht für jeden Förderverein allgemein verpflichtend.
Entscheidend sind passende, nachvollziehbare Schutzstrukturen und klare Zuständigkeiten.
Kinderschutz betrifft dabei nicht nur Kinder und Jugendliche. Auch ehrenamtlich Engagierte brauchen Handlungssicherheit, verlässliche Unterstützung und faire Verfahren.
Weitere Orientierung bietet unser KitOgata-Beitrag „Kinderschutzkonzepte für Vereine – mit PDF-Checkliste“.
Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerke und Mitgliedergewinnung beginnen
Ein Förderverein lebt davon, dass Menschen von seinen Zielen erfahren und sich angesprochen fühlen.
Dafür braucht ihr nicht sofort eine aufwendige Webseite oder umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit.
Ein Informationsblatt, ein gemeinsamer Elternabend, eine kleine Webseite oder die Vorstellung eines ersten Projekts können bereits gute Anfänge sein.
Sucht den Austausch mit Elternvertretungen, der Einrichtungsleitung, dem Träger, örtlichen Unternehmen und anderen Vereinen.
Konkrete Projekte machen Unterstützung nachvollziehbar.
Beispielsweise:
„Wir möchten unseren Kita-Garten um einen barrierefrei zugänglichen Spielbereich erweitern.“
„Wir sammeln für zusätzliche Bücher in unterschiedlichen Sprachen.“
„Wir möchten allen Kindern die Teilnahme an einem gemeinsamen Ausflug ermöglichen.“
Wenn ihr zweckgebundene Spenden sammelt, solltet ihr vorab klären, ob das Projekt tatsächlich umsetzbar ist und wie ihr mit überschüssigen Mitteln oder einem nicht zustande kommenden Vorhaben umgehen werdet.
Auch bei der Öffentlichkeitsarbeit gilt: Versprecht nur, was ihr realistisch umsetzen könnt.
Förderprojekte gemeinsam und beteiligungsorientiert entwickeln
Ein Förderverein sollte nicht ausschließlich aus Erwachsenen bestehen, die entscheiden, was Kinder brauchen.
Kinder und Jugendliche können – ihrem Alter und ihren Möglichkeiten entsprechend – an der Entwicklung und Auswahl von Projekten beteiligt werden.
Vielleicht wünschen sich Kinder keine zusätzlichen Spielsachen, sondern mehr Rückzugsmöglichkeiten, einen anderen Gartenbereich oder einen Ort, an dem sie ungestört miteinander sprechen können.
Fragt deshalb nach ihren Ideen und Perspektiven.
Auch Eltern, Mitarbeitende und andere Beteiligte können unterschiedliche Bedürfnisse und Erfahrungen einbringen.
Ein Förderverein kann so nicht nur zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, sondern auch Beteiligung, Gemeinschaft und Selbstwirksamkeit fördern.
Dabei sollte die Unterstützung möglichst allen Kindern zugutekommen, unabhängig davon, welche finanziellen Möglichkeiten ihre Familien haben.
Transparenz und langfristige Vereinsarbeit sichern
Mit der Gründung ist die Arbeit nicht abgeschlossen. Jetzt beginnt die langfristige Verantwortung für den Verein.
Dazu gehören Mitgliederversammlungen, die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen, die Erfüllung steuerlicher Pflichten und die regelmäßige Überprüfung eurer Ziele.
Eine satzungsgemäße Kassenprüfung kann zusätzlich Vertrauen schaffen.
Besonders wichtig ist, dass Entscheidungen und Geldflüsse nachvollziehbar bleiben. Das gilt auch dann, wenn Vorstandsmitglieder zugleich Elternvertretungen angehören oder andere Funktionen in der unterstützten Einrichtung übernehmen.
Mögliche Interessenkonflikte sollten offen angesprochen und angemessen berücksichtigt werden.
Und überfordert euch nicht.
Gerade Eltern und Mitarbeitende in Kitas und OGaTas sind häufig ohnehin stark beansprucht.
Beginnt lieber mit einem überschaubaren Projekt, das ihr gemeinsam gut umsetzen könnt, als mit einem umfangreichen Jahresprogramm, das dauerhaft an wenigen Menschen hängen bleibt.
Ein Förderverein soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen – keine neuen Belastungen, die einzelne Engagierte auf Dauer überfordern.
Vom Förderverein zur lebendigen Gemeinschaft
Ein Förderverein ist mehr als ein Konto für Spenden.
Er kann Menschen zusammenbringen, die sich sonst vielleicht kaum begegnen würden. Er kann Ideen sichtbar machen, Beteiligung ermöglichen und Kindern zusätzliche Erfahrungen eröffnen.
Dabei lohnt es sich, nicht ausschließlich nach finanzieller Unterstützung zu fragen.
Vielleicht kann jemand handwerklich helfen, Kontakte vermitteln, ein Projekt organisieren, bei einer Veranstaltung unterstützen oder eigene Erfahrungen einbringen.
Auch kleine Beiträge können viel bewirken.
Ein guter Förderverein braucht deshalb nicht möglichst viele Aktionen, sondern Menschen, die sich mit ihren unterschiedlichen Möglichkeiten beteiligen können.
Und er braucht eine klare Haltung: Die Unterstützung soll Kindern zugutekommen, ihre Rechte achten und zusätzliche Möglichkeiten für Teilhabe und Entwicklung eröffnen.
Die entscheidende Frage lautet nicht nur:
„Wie können wir Geld für unsere Einrichtung sammeln?“
Sondern auch:
„Wie können wir gemeinsam dazu beitragen, dass Kinder mehr Möglichkeiten zur Teilhabe, Begegnung und Entfaltung bekommen?“
Die Checkliste zum Download
Alle 15 Schritte findet ihr zusätzlich in unserer PDF-Checkliste zum Herunterladen.
Damit könnt ihr gemeinsam prüfen, welche Aufgaben bereits erledigt sind, welche Entscheidungen noch ausstehen und wo ihr möglicherweise Unterstützung benötigt.
Weiterführende Informationen
Für die Gründung und Organisation eines Fördervereins findet ihr hier wichtige amtliche Informationen:
- Bürgerliches Gesetzbuch – Vereinsrecht
- Abgabenordnung – amtliche Mustersatzung
- Bundesnotarkammer – Verein gründen
- Finanzverwaltung NRW – Vereine und Steuern
- Finanzverwaltung NRW – Zuwendungsbestätigungen
- Mein ELSTER – Online-Finanzamt
Ihr möchtet einen Förderverein für eure Kita oder OGaTa gründen?
Sozialräume e.V. bietet dazu den Themenabend „Einen Förderverein für die Kita oder OGaTa gründen“ an.
Wir beschäftigen uns mit den ersten Schritten, typischen Fragen zu Satzung und Gemeinnützigkeit, der Organisation des Vereins und den Möglichkeiten, Menschen für ein gemeinsames Vorhaben zu gewinnen.
Weitere Informationen findet ihr unter:
Impulse und Themenabende – Sozialräume e.V.
Dieser Artikel ist zugleich ein erster Einblick in Themen, die im 2027 erscheinenden Fördervereinsbuch.de ausführlicher behandelt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sonstige fachkundige Beratung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt insbesondere von der Satzung, den geplanten Tätigkeiten und den jeweiligen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab.